Förderung von LED Beleuchtung

Viele Menschen sind überrascht, wenn sie erfahren, dass LED-Beleuchtung zum Teil staatlich gefördert wird. Die Beleuchtung von Wohnräumen, Gebäuden und Büroräumen mit LEDs reduziert den Stromverbrauch drastisch. Dadurch werden auch die CO2-Emissionen reduziert - das kommt der Umwelt zugute und spart Geld für Verbraucher und Steuerzahler gleichermaßen.

Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentralen

 

Verschiedene Beleuchtungsmöglichkeiten

 

Förderung

Wer wird gefördert?
Mieter und private Haus- und Wohnungseigentümer
Was wird gefördert?
Beratung zu Strom- und Wärmeverbrauch einer Immobilie

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LED-Röhren

Bitte prüfen Sie vor dem Kauf einer LED-Lampe immer alle Anforderungen der Förderung. Wenn Sie irgendwelche Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice.

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Hallenstrahler

Wenn Sie Ihre Innen- oder Hallenbeleuchtung erneuern möchten, kann die Installation hocheffizienter Beleuchtung bezuschusst werden.

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Hocheffiziente Außen- und Straßenbeleuchtung

Antragsteller können auch Mittel für hocheffiziente Außenbeleuchtungs- oder Straßenbeleuchtungssysteme erhalten. Nachweispflicht: Treibhausgaseinparungen von mind. 50%.

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LED-Panels

Auch LED-Panels erfüllen grundsätzlich die Anforderungen, um gefördert zu werden.

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Broschüre

Voraussetzung ist eine Förderberechtigung, dann werden auch Projekte mit LED-Einbauleuchten gefördert. Siehe dazu mehr unten.

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Fördermöglichkeiten und die Bedingungen, welche erfüllt werden müssen

  • Förderung durch die BEG
  • Förderung durch das BMU
  • KfW-Förderung für Gewerbegebäude
  • Neubau oder Sanierung von Gewerbegebäuden
1. Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Die Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bündelt verschiedene Förderprogramme. Dazu gehört auch die Förderung für LEDs - diese gibt es seit dem 01.01.2021. Die Anschaffungs- und Installationskosten werden mit 20% bezuschusst. Die Baubegleitung bzw. eine Fachplanung wird mit 50% gefördert. Für jeden Förderbestand wird eine Zuschussförderung, aber auch eine Darlehensförderung (ab 01.07.2021) angeboten. Um diese zu erhalten, müssen Sie einen Antrag beim BAFA stellen.

Förderberechtigung
  • Unternehmen
  • Kommunen
  • Wohnungseigentümerschaften
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Anstalten des öffentlichen Rechts
  • Privatpersonen und Freiberufler
Wenn Sie zu einer der oben genannten Gruppen gehören, können Sie einen Antrag auf Förderung beim BAFA stellen. Allerdings gibt es noch weitere Faktoren, die Sie beachten sollten: Um einen Zuschuss vom BAFA zu erhalten, ist es notwendig, dass ein Experte aus der Energieeffizienz-Expertenliste bestätigt, dass Ihre Anlage die Mindestanforderungen für eine Umrüstung erfüllt. Außerdem gibt es Anforderungen an die Lampen, die Sie einbauen: Leuchten mit LED-Lichtbändern müssen nach den offiziellen Vorschriften eine Lichtausbeute von mindestens 140 lm/W haben. Die anderen LED-Leuchten müssen eine Lichtausbeute von 120 lm/W haben und einen Lichtstromerhalt von 80 % bei 80.000 Betriebsstunden bzw. 90 %, wenn sie für 16.000 Betriebsstunden ausgelegt sind.
 
2. Förderung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Die Neufassung der Kommunalrichtlinie enthält Vorgaben für neue Förderungen im Hinblick auf den Klimaschutz. Zu den Investitionsförderschwerpunkten im Bereich der Beleuchtung gehören die Innen- und Hallenbeleuchtung sowie die Außen- und Straßenbeleuchtung.
Die Antragsfrist läuft vom 1. August 2020 bis zum 31.12.2022.
 
Förderberechtigung
  • Kommunen und kommunale Zusammenschlüss
  • Unternehmen, Betriebe und Organisationen mit einer kommunalen Beteiligung von mind. 50,1 %
  • öffentliche Bildungseinrichtungen, wie z.B. Kindergärten, (Hoch-) Schulen und Jugendhilfeeinrichtungen
  • gemeinnützige Sportvereine
  • Religionsgemeinschaften
  • kulturelle Einrichtungen und Werkstätten für Menschen mit Behinderung
Was kann gefördert werden?

Hocheffiziente Innen- und Hallenbeleuchtung
Die neue Beleuchtung soll in der Innen- und Hallenbeleuchtung eingesetzt werden. Die Beleuchtung muss dem Verwendungszweck entsprechen und die Installation muss mit einem Steuerungs- und Regelungssystem kombiniert werden. Der Fördersatz beträgt maximal 25 % (30 % für finanzschwache Gemeinden). Für Einrichtungen wie Schulen, Kindertagesstätten oder Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe kann eine zusätzliche Förderung von fünf Prozent beantragt werden.

Rahmenbedingungen, die erfüllt werden müssen:
  • Lichtausbeute von mindestens 100 lm/W
  • Lichtstromerhalt von 80 %, bei einer Lebensdauer von 50.000 Stunden
  • Farbwiedergabe: der CRI-Wert muss mindestens 80 RA betragen
  • die Steuerung der Lichtanlage muss der Referenzausführung nach ENEV (Energieeinsparverordnung) Anlage 2, Tabelle 1 entsprechen
  • angemessene Amortisationszeit zum Zwecke der Wirtschaftlichkeit
  • Nachweis über mindestens 50 % Treibhausgaseinsparungen
  • Lichtplanung gemäß DIN EN 12464-1:2011-08
Hocheffiziente Außen- und Straßenbeleuchtung, sowie Lichtanlagen

Wenn Sie Ihre Beleuchtung aufrüsten, verbessern Sie die Sicherheit und senken die Energiekosten. Sie können auch Fördermittel für hocheffiziente Außenbeleuchtungstechnik oder Straßenbeleuchtungsanlagen erhalten. Finanzielle Unterstützung gibt es auch für neue Lichtpunkte, wenn sie an notwendigen Stellen wie Bushaltestellen oder Fußgängerüberwegen angebracht werden.
 
3. Energieeffizienzprogramme für Gewerbegebäude durch KfW

Über die KfW können Sie auch Zuschüsse für energiesparende Maßnahmen beantragen. Dazu gehört der Neubau oder die Sanierung eines gewerblichen Gebäudes. Zu den geförderten Einzelmaßnahmen gehören auch der Austausch und die Optimierung der Beleuchtung. Gefördert werden kann jedes Unternehmen, unabhängig von der Größe, und auch Freiberufler können eine Förderung erhalten.

Mehr Infos
Beratung

Das LED-Centrum ist dein Ansprechpartner für innovative Licht-Lösungen im Internet. Neben unserer komponenten Erfahrung besitzen wir ein reichhaltiges Angebot an verschiedensten Arten der Beleuchtung und Leuchtmittel.

Gerne stehen wir für ein persönliches Beratungsgespräch zur Verfügung - auch bei dir zuhause.

 

Weitere Informationen

LEDs sind äußerst effizient - sie verbrauchen bis zu 90 % weniger Energie als Glühbirnen oder Halogenlampen.

Wenn Sie also von einer herkömmlichen Glühbirne auf eine LED-Lampe umsteigen, können Sie damit rechnen, dass sich Ihre Stromrechnung fast halbiert! Und da LEDs viele Jahre halten, summieren sich die Einsparungen mit der Zeit.


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