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Lokales Raumklimagerät in Split-Ausführung - Hohe Kühlleistung
Das Raumklimagerät in Split-Ausführung besteht aus einer Verflüssigereinheit (Außenteil) und einer Verdampfereinheit (Innengerät). Die Inverter-Technik sorgt für höchsten Komfort, weil die Temperaturschwankungen der austretenden Luft auf ein Minimum gesenkt werden. Die serienmäßige Ausrüstung des Gerätes mit einer Aufhängevorrichtung ermöglicht auch das Aufhängen an einer Außenwand. Die S-Line Serie überzeugt durch moderne Optik in der Trendfarbe Silber.
Für dieses Gerät wird kein Zubehör benötigt.
- Inverter-Technik
- Kältemittelleitung, Gesamtlänge 3 m, trennbar durch Quick-Coupling-System
- Programmierbare 24 Std. Timer-Funtkion
- Luftaustritt mit Swing-Funktion
- Stufenlos einstellbare Luftaustrittsrichtung
- Herausnehmbarer Luftfilter
- Praktische Bedienelektronik mit digitaler Anzeige von Temperatur und Betriebszustand
- Universell einsetzbar
- Kompakte Bauform und minimale Stellfläche
- Serienmäßig mit Infrarot-Fernbedienung
- Integrierte Kondensatpumpe
Kühllastberechnung für Klimageräte
Für die Berechnung der Kühlleistung gilt die Faustformel: pro Kubikmeter Rauminhalt sind ca. 30 Watt Kühlleistung erforderlich. Für einen Raum mit 28 m2 Grundfläche und 2,5 m Raumhöhe errechnet sich demnach folgende Kühlleistung:
28 m2 x 2,5 m x 30 W/m3 = 2.100 Watt (2,1 kW)
Eine genaue Kühllastberechnung ist jedoch grundsätzlich empfehlenswert.
REMKO - Kühllastberechnung
Allgemeine Daten |
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Nennkühlleistung | 1.80-4.60 kW |
GWP-Wert | 675 |
Kältemittel | R32 |
Energieeffizienzklasse Kühlen | B |
Technische Daten |
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Arbeitsbereich InnengerätInnengerät/Kühlen | 16-30 °C |
Spannungsversorgung | 230/1~/50 |
Abmessungen |
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Abmessungen H/B/T | 695/470/335 mm |
Gewicht Innengerät/Außenteil | 38 / 12 kg |
Farbe & Material |
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Material | Kunststoff, Metall |
Farbe | weiß |
Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise:
Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:
Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen,
Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Absatz 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und
Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
Mehrwegverpackungen.
Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
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